Unsere AGBs
1. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
All unseren Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit.
Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung und Dauer, werden in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung geregelt, die auf diese Allgemeinen Bedingungen Bezug nimmt.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Leistungen von Validas sind erbracht, wenn die erarbeiteten Untersuchungen, Analysen, Bewertungen, Gutachten, sowie Geschäftsplanungen erstellt sind und dem Auftraggeber vorliegen. Unerheblich ist, ob oder wann eventuelle Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
Validas ist berechtigt, zur Auftragsausführung Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen heranzuziehen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Validas entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden.
Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden Validas auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht.
2. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
Um Validas die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde value for m&a alle Informationen zur Verfügung stellen, die Validas braucht um die gewünschte Dienstleistung durchzuführen.
Sämtliche Fragen der Validas über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens sind, soweit Sie die Dienstleistung von Validas betreffen und davon die Qualität der Beratungsleistung abhängen kann, vollständig, zutreffend und kurzfristig zu beantworten. Die Validas- Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für die zu erbringende Dienstleistung sein kann.
Validas wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für die Durchführung des Auftrags sein können.
Da die Validas ihre Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erbringt, liegt die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit beim Auftraggeber.
Etwaige von Validas gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden Validas unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
3. Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
Validas ist verpflichtet, nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt Validas binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
4. Schweigepflicht/Datenschutz
Validas ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf sie diese weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen.
Validas ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
5. Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Honorarpreise zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen MwSt. Dieses gilt auch für Festpreisangebote falls nicht ausdrücklich abweichend vermerkt.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort innerhalb von 8 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Validas behält sich vor, in bestimmten Fällen vor Projektbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50% des voraussichtlichen Gesamthonorars in Rechnung zu stellen.
6. Gewährleistung
Validas führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
Validas leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen, Analysen, Berichte und Gutachten die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Die in den Berichten dargestellten Ergebnisse sind nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis erstellt. Die Darstellung erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
7. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung
Soweit keine andere individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen ist, räumt Validas dem Kunden das Recht ein, jeden Auftrag vorzeitig mit einer zweiwöchigen Frist zum letzten Werktag des Monats zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht.
Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entstandenen Honoraransprüche von Validas werden abgerechnet und sind zu zahlen.
Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Validas berechtigt, ihre Arbeit an allen Aufträgen des Kunden einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
8. Haftung
Die Haftung von Validas für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
Diese Regeln gelten auch, wenn für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten gehaftet wird.
Validas haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von Validas vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen value for m&a verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die
Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
9. Schutz des geistigen Eigentums von Validas
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von Validas gefertigten Berichte, Analysen, Berechnungen oder Auswertungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.
Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für, mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Validas Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
10. Höhere Gewalt
Soweit die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter von Validas – bei der Festlegung von Einzelaufgaben unvorhersehbar – ausfallen, ist Validas berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
11. Sonstiges
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz in Ludwigshafen am Rhein.

